Weimarer Verfassung

Am 11. August 1919 tritt in Deutschland die Weimarer Verfassung in Kraft. Beschlossen und verabschiedet wurde sie von einer in Weimar tagenden Nationalversammlung, die am 19. Jänner 1919 gewählt wurde.

Kern der Verfassung war, dass Deutschland eine repräsentativ-plebiszitäre Demokratie mit unveräußerlichen Grundrechten ist. Wahlberechtigt war jeder Staatsbürger ab dem 20. Lebensjahr.


Demokratisches Element

Die Wahlbürger konnten folgende Entscheidungen treffen:
  • Wahl des Reichspräsidenten
  • Wahl des Reichstags
  • Wahl der Länderparlamente
  • Volksentscheid über ein Gesetz
  • Volksbegehren für ein Gesetz


Legislative

Das Parlament bestand aus zwei Kammern:
  1. Reichstag: direkt nach dem Verhältniswahlrecht auf vier Jahre gewählt
  2. Reichsrat: indirekt gewählt, von den Länderparlamenten beschickt


Exekutive

Der Reichspräsident wurde vom Volk direkt gewählt, und seine Rechte waren:
  • Ernennung und Entlassung der Regierung
  • Oberbefehl über die Reichswehr
  • Ernennung des Staatsgerichtshofs
  • Auflösung des Parlaments
  • Gesetzesgewalt mittels Notverordnungen

Die Regierung wurde vom Reichpräsidenten ernannt und war dem Vertrauen des Parlaments (und somit des Wählerwillens) unterworfen.


Judikative

Der Staatsgerichtshof (als oberster Gerichtshof) wurde vom Reichspräsidenten ernannt.


Der vollständige Text der Weimarer Verfassung findet sich auf der Website des Deutschen Historischen Museums (bitte nach unten scrollen).

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