80 Jahre Ächtung des Angriffskriegs
Am 24. Juli 1929 trat der Briand-Kellog-Pakt in Kraft. In diesem Vertrag verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten, auf Krieg als Mittel der Politik zu verzichten. Die Unterzeichnerstaaten waren die USA, Australien, Kanada, die Tschechoslowakei, das Deutsche Reich, Großbritannien, Indien, der Freistaat Irland, Italien, Neuseeland, Südafrika sowie Polen, Belgien und Frankreich.
Wie labil solche Verträge sind, zeigte sich knapp zehn Jahre nach dem Vertrag als Hitlerdeutschland Österreich, Tschechien und schließlich Polen überfiel.
Das Recht auf Verteidigung war durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt.
Historisch bedeutsam ist der Vertrag, weil er eine der Rechtsgrundlagen der Kriegsverbrecherprozesse von Nürnberg war und sein Geist in die UN-Menschenrechtserklärung einfloss, die in Artikel 4.2 Gewaltandrohung und Gewaltanwendung zwischen Staaten untersagt.
Wie labil solche Verträge sind, zeigte sich knapp zehn Jahre nach dem Vertrag als Hitlerdeutschland Österreich, Tschechien und schließlich Polen überfiel.
Das Recht auf Verteidigung war durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt.
Historisch bedeutsam ist der Vertrag, weil er eine der Rechtsgrundlagen der Kriegsverbrecherprozesse von Nürnberg war und sein Geist in die UN-Menschenrechtserklärung einfloss, die in Artikel 4.2 Gewaltandrohung und Gewaltanwendung zwischen Staaten untersagt.
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