Schutz der Zivilbevölkerung im Kriegsfalle

Am 12. August 1949 wurde angesichts der humanitären Katastrophe des Zweiten Weltkriegs die Genfer Konvention erweitert, um im Kriegsfalle die Zivilbevölkerung wie auch Soldaten zu schützen.

Die Hauptpunkte sind:
  • Versorgung von verwundeten und erkrankten Soldaten unabhängig ihrer Herkunft
  • Rettungspflicht schiffbrüchiger Marinesoldaten
  • Regelung für die Behandlung von Kriegsgefangenen
  • Schutz von Zivilpersonen, die Bürger eines gegnerischen Staats sind
  • Vermeidung von Angriffen gegen die Zivilbevölkerung

Die Vertragstexte finden sich auf der Informationsplattform humanrights.ch.

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