Papst legalisiert Folter

Nein, nicht Ratzinger, sondern Papst Innozenz IV am 15. Mai 1252 in seiner Dekretale Ad Extirpanda an die Stadtregierungen in der Romagna, der Lombardei und der Mark Treviso.

§25 im Wortlaut:


„Teneatur praeterea potestas, seu rector, omnes haereticos quos captos habuerit, cogere, citra membri diminutionem et mortis periculum, […] errores suos expresse fateri, et accusare alios haereticos quos sciunt […]“
„Außerdem soll der Podestà (Stadtherr) oder städtische Amtsträger alle Häretiker, die er gefangen hat, ohne dass er ihnen jedoch bleibende körperliche Schäden zufügt oder sie dabei sterben, dazu zwingen, ihre Irrtümer ausdrücklich zu gestehen und andere Ketzer anzuklagen, die sie kennen.“
Quelle der Übersetzung

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Ungarischer Bauernaufstand

Aufteilung der Welt zwischen Portugal und Spanien vor 480 Jahren

Weimarer Verfassung